Aufnahmevorraussetzungen + Aufnahmeverfahren

Bei uns finden Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen Aufnahme.
Interessenten sollen die Bereitschaft mitbringen, sich in eine Gruppe integrieren zu wollen und zu einer angenehmen Wohnatmosphäre beizutragen.
Voraussetzung ist ein Vorstellungsgespräch in dem Bewerber + Mitarbeiter Weiteres klären können.

Erfolgt eine Zusage von beiden Seiten, muß von seiten des Bewerbers eine Kostenübernahme beantragt und - wenn möglich - Sozial- + Arztbericht sowie ein Hilfeplan (A) zugesandt werden.

Ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden hierbei Menschen mit sog. Doppeldiagnosen bzw. problematischem Umgang mit Suchtmitteln, soweit die Suchtproblematik nicht primär erscheint.

Ebenso aufgenommen werden Männer und Frauen, die nach §63 StGB im Maßregelvollzug untergebracht sind oder waren.

 

Nicht aufgenommen werden: Personen mit Pflegestufe, Personen mit starken körperlichen Einschränkungen (z.B. Rollstulfahrer und Menschen mit starken Sehbehinderungen) und primären geistigen Behinderungen.

Betreutes Wohnen


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